Die Familienmitgliedschaft beinhaltet 2 Stimmrechte in der ATL-Hundeschule sowie 1 in der SKG.Kann nur in Verbindung mit einer bereits bestehenden Einzelmitgliedschaft angewandt werden.
Der Verein ATL-Hundeschule ist eine Sektion der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (kurz SKG) im Sinne von Art. 5 der SKG-Statuten.
Der/die Unterzeichnende beantragt beim Vorstand die Mitgliedschaft im Verein ATL-Hundeschule. Gleichzeitig erklärt sich der/die Unterzeichnende mit den AGB's und der Statuten einverstanden, sowie mit der Registrierung in der Mitgliederdatenbank der SKG.
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